Leitungsschutzschalter (LS) schützen Leitungen und Geräte vor Überlastung und Kurzschluss.
Sie sollten den aktuellen Richtlinien entsprechen und installiert werden.
Veraltete Sicherungen jeglicher Art dürfen nicht geflickt oder überbrückt werden!!!
Passeinsätze, wie sie früher eingesetzt wurden dürfen nicht durch Einsätze für größere Nennströme ersetzt werden.
Ein Fehlerstromschutzschalter, FI-Schutzschalter oder FI-Schalter ist eine elektrische Schutzeinrichtung in Niederspannungsnetzen. In der EU ist die englische Bezeichnung RCD (Residual Current Device, sinngemäß Reststromschutzgerät) in der Normung üblich.
Nach DIN VDE 0100-100 sind Personen und Nutztiere vor Gefahren zu schützen, die beim Berühren unter Spannung stehender Teile von elektrischen Anlagen entstehen können.
Im Gegensatz dazu dienen Überstromschutzeinrichtungen wie Leitungsschutzschalter oder Schmelzsicherungen, die allgemein als „Sicherungen“ bezeichnet werden, hauptsächlich dem Schutz von Geräten und Installationen und bieten deshalb keinen hinreichenden Schutz vor Stromschlag: „die Sicherung schützt die Leitung, der FI-Schalter den Menschen“.
In Deutschland sind Fehlerstromschutzschalter seit 1984 für Feuchträume in Neubauten vorgeschrieben. Seit 1. Februar 2009 müssen außerdem alle Steckdosen-Stromkreise, welche durch elektrotechnische Laien genutzt werden, mit einem Fehlerstromschutzschalter ausgestattet sein (in Innenräumen Stromkreise bis 20 A, im Außenbereich bis 32 A).
Fehlerstromschalter der Charakteristik AC sind nicht erlaubt.
Vorn am Fehlerstromschutzschalter befindet sich eine Test-Taste (T), mit der der Fehlerfall simuliert werden kann. So kann die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig überprüft werden. Wenn ein Fehlerstromschutzschalter beim Betätigen der Test-Taste ausschaltet, ist das ein Hinweis auf seine mechanisch korrekte Funktion, jedoch nicht darauf, dass die Geräte in diesem Stromkreis richtig angeschlossen und geerdet sind. Die Testtaste gibt auch keine Auskunft darüber, ob die vorgeschriebenen Auslösezeiten oder die Höhe des Auslösestroms eingehalten werden. Dazu bedarf es einer RCD-Prüfung nach DIN VDE 0100-600, die gem. BGV A3 (S.12) von einer Elektrofachkraft alle vier Jahre durchzuführen ist.
Hersteller empfehlen eine mindestens halbjährliche Prüfung durch den Nutzer.