In der Europäische Produktnorm DIN EN 14604 sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festgelegt. Die DIN EN 14604 ist auf Melder für die Anwendung in Haushalten und im Wohnbereich vorgesehen. Die Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass alle Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein müssen. Nur Rauchwarnmelder die nach dieser DIN zertifiziert sind, dürfen auf den europäischen Markt gebracht werden. Auch in den Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht gelten die DIN EN 14604 und die DIN 14676 als verbindlich. Die DIN 14676 regelt zudem Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Deutschland. Diese Norm richtet sich an Privathaushalte und solche mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie ist interessant für Sachverständige des Brandschutzes, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.
Dass die Produkte auf dem Markt den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, muss u.a. durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Die Produktionskontrolle kann dabei Teil des vorhandenen Qualitätsmanagements sein. Die Typprüfung muss allerdings von einer unabhängigen Produktzertifizierungsstelle durchgeführt werden. Dazu gehört in Deutschland die Firma VdS Schadenverhütung GmbH.
Zu den 29 Prüfverfahren gehören unter anderem:
Zudem muss das Gerät mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Zum Lieferumfang eines Rauchwarnmelders gehört unbedingt eine Anleitung, die Informationen über die Standortwahl, Montage und Wartung enthält. Zudem muss auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung und die Nummer des EG-Konformitätszertifikates vermerkt sein. Das CE-Zeichen wird immer inklusive einer Prüfnummer angegeben. Es besagt, dass der Melder in Europa verkauft werden darf. Weitere qualitative Hinweise gibt das CE-Zeichen allerdings nicht.