E K A - Technik
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DIN 14604

In der Europäische Produktnorm DIN EN 14604 sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festgelegt. Die DIN EN 14604 ist auf Melder für die Anwendung in Haushalten und im Wohnbereich vorgesehen. Die Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass alle Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein müssen. Nur Rauchwarnmelder die nach dieser DIN zertifiziert sind, dürfen auf den europäischen Markt gebracht werden. Auch in den Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht gelten die DIN EN 14604 und die DIN 14676 als verbindlich. Die DIN 14676 regelt zudem Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Deutschland. Diese Norm richtet sich an Privathaushalte und solche mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie ist interessant für Sachverständige des Brandschutzes, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.

Dass die Produkte auf dem Markt den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, muss u.a. durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Die Produktionskontrolle kann dabei Teil des vorhandenen Qualitätsmanagements sein. Die Typprüfung muss allerdings von einer unabhängigen Produktzertifizierungsstelle durchgeführt werden. Dazu gehört in Deutschland die Firma VdS Schadenverhütung GmbH.

Zu den 29 Prüfverfahren gehören unter anderem:

 

  1. Verschiedene Rauchkammertest
  2. Umwelt- und Klimaprüfung
  3. Batteriestörungsmeldung, Störsignal mindestens 30 Tage
  4. Signal der Rauchwarnmeldung muss ich vom Signal der Batteriestörung unterscheiden
  5. Schutz gegen das Einbringen von Fremdkörpern
  6. In der DIN EN 14604 sind die folgenden Mindestmerkmale, die Rauchwarnmelder erfüllen müssen, festgelegt:
  7. Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  8. Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  9. Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muss vorhanden sein.
  10. Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
  11. Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.
  12. Erfüllen Rauchwarnmelder nicht diesen Mindestanforderungen, dürfen sie nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden.
 

 

Zudem muss das Gerät mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

 

  1. DIN EN 14604
  2. Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  3. Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  4. vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
  5. Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie
  6. unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsmäßige Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen."

 

Zum Lieferumfang eines Rauchwarnmelders gehört unbedingt eine Anleitung, die Informationen über die Standortwahl, Montage und Wartung enthält. Zudem muss auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung und die Nummer des EG-Konformitätszertifikates vermerkt sein. Das CE-Zeichen wird immer inklusive einer Prüfnummer angegeben. Es besagt, dass der Melder in Europa verkauft werden darf. Weitere qualitative Hinweise gibt das CE-Zeichen allerdings nicht.

 

 

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Quelle: Busch-Jaeger

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