E K A - Technik
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Brandschutzschalter nun vorgeschrieben

Neufassung der VDE 0100-420

 

 

In der seit 1.2.2016 gültigen VDE 0100-420 ist der Einbau von Brandschutzschaltern in bestimmten Bereichen (siehe unten) nun gesetzlich vorgeschrieben und nicht mehr nur empfohlen. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 18.12.2017

Ein Brandschutzschalter garantiert in Kombination mit LS- oder FI/LS-Schaltern einen umfassenden Bandschutz der Elektroinstallation. Er erkennt sogenannte Fehlerlichtbögen. Diese können entstehen, wenn etwa ein Nagel oder eine Quetschung die Isolierung einer Leitung zerstört hat. Aber auch schlecht installierte Steckdosen mit losen Kontakten und Leitungsbrüche können Fehlerlichtbögen auslösen. Ein Brandschutzschalter misst kontinuierlich das Hochfrequenzrauschen von Strom und Spannung innerhalb der angeschlossenen Leitung. Im Schalter integrierte Software erkennt Auffälligkeiten hinsichtlich der Intensität und Dauer und schaltet den angeschlossenen Stromkreis notfalls innerhalb von Sekundenbruchteilen ab. Auch an der Leitung angeschlossene Elektrogeräte werden überwacht.  

1) Hier vorzusehen in Schalf- und Aufenthaltsräumen

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Quelle: Busch-Jaeger

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